Jeder Stadtteil und jedes Quartier hat seine eigene interessante Vergangenheit. Die Einteilung des Stadtgebietes nach Leistgrenzen wurde gewählt, weil die Leiste seit Jahrzehnten für eine hohe Identifikation mit ihren Quartieren sorgen und der Wohnbevölkerung sowie den ansässigen Firmen die Möglichkeit geben, sich aktiv für die Entwicklung "ihres" Quartiers einzusetzen. Die Stadtverfassung räumt den Leisten das Recht ein, sich der allgemeinen, öffentlichen Angelegenheiten in ihrem Gebiet gegenüber Behörden, Organisationen und Privaten anzunehmen. Daneben wirken sie in Fragen der Quartierplanung und -gestaltung mit und vertreten die Interessen des Quartiers im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung. Besonderen Wert legen die Leiste auf die Erhaltung und Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität und des Ortsbildes. Sie organisieren Informationsveranstaltungen, Vorträge, gesellige Anlässe und Exkursionen.

Unterstützen Sie sie in diesen Bemühungen und werden Sie Mitglied Ihres Quartierleistes.

Die in der Stadtverfassung (Artikel 8 Absatz 3) verankerten Quartierleise sind politisch und konfessionell neutrale Vereine (Artikel 60-79 ZGB) mit Sitz in Thun.

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